Berufe
Kraftfahrzeugmechaniker
Beschreibung
(BERUFEnet.arbeitsamt.de)
Lehrzeit
3
1/2 Jahre
Tätigkeit
Sie/Er
wartet, überprüft, repariert Kraftfahrzeuge. Seine/ihre
Tätigkeit umfasst auch die Instandhaltung und
Überprüfung technischer Systeme im Rahmen der
Kraftfahrzeuge. Der Umgang mit modernster Diagnose- und
Prüftechnik ist genauso Inhalt, wie mechanische und
fügetechnische Tätigkeiten an Unfallfahrzeugen.
Unterricht
in der Berufsschule
Nach
dem Lehrplan in den Pflichtgegenständen:
Religion
Politische
Bildung
Deutsch
und Kommunikation
Berufsbezogenes
Englisch
Wirtschaftskunde
mit
Schriftverkehr
Rechnungswesen
Kraftfahrzeugtechnik
Angewandte
Mathematik
Fachzeichnen
Laboratoriumsübungen
Praktikum
Anforderungsprofil
technisches
Verständnis
logisches
Denken
handwerkliches
Geschick und Genauigkeit
physikalisch-mathematische
Verständnis
Gewissenhaftigkeit
und Zuverlässigkeit
körperliche
Gesundheit und Robustheit
Weiterbildung
Facharbeiterprüfung
Meisterprüfung
Fachschule
Weiterbildungskurse
Integrierter
Vorbereitungslehrgang, Aufbaulehrgang
HTL
Matura
auf
verschiedene verwandte Lehrberufe wird die Lehrzeit
angerechnet
Berufsreifeprüfung
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Rettungssanitäter
Beschreibung
(BERUFEnet.arbeitsamt.de)
Tätigkeit
Rettungssanitäter
sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des
Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund Länder
- Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im
Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter
werden im allgemeinen als Beifahrer des Krankenwagens und
als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken
entsprechend ihrer Qualifikationen und den
länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung
und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt
von Rettungssanitätern im Krankentransport
liegt, können Rettungssanitäter dem
höherqualifiziertem Personal auch bei
Notfällen assistieren.
Ausbildung
Die
Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus folgenden vier
Teilen:
Lehrgang
Klinikpraktikum
Rettungswachenpraktikum
Abschlusslehrgang
mit Prüfung
Lehrgang
Der
Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und
fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter
zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst
160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die
körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18
Jahren sowie der Hauptschulabschluß oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am
Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische
Prüfung.
Klinikpraktikum
Das
Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und
Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur
Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind.
Es wird in Vollzeitform innerhalb von 4 Wochen durchgeführt.
Rettungswachenpraktikum
Das
Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der
organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und
praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums
von einem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz im
Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten im
Krankentransport und als auch in der Notfallrettung.
Abschlusslehrgang
Der
Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung
der fachtheoretischen und fachpraktischen
Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung
seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40
Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet
entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission,
bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.
Die
Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen
sein.
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