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Berufe

1. Kraftfahrzeugmechaniker

2. Rettungssanitäter

Kraftfahrzeugmechaniker

Beschreibung (BERUFEnet.arbeitsamt.de)

Lehrzeit

3 1/2 Jahre

Tätigkeit

Sie/Er wartet, überprüft, repariert Kraftfahrzeuge. Seine/ihre Tätigkeit umfasst  auch die Instandhaltung und Überprüfung technischer Systeme im Rahmen der Kraftfahrzeuge. Der Umgang mit modernster Diagnose- und Prüftechnik ist genauso Inhalt, wie mechanische und fügetechnische Tätigkeiten an Unfallfahrzeugen.

Unterricht in der Berufsschule

Nach dem Lehrplan in den Pflichtgegenständen:
Religion
Politische Bildung
Deutsch und Kommunikation
Berufsbezogenes Englisch
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Rechnungswesen
Kraftfahrzeugtechnik
Angewandte Mathematik
Fachzeichnen
Laboratoriumsübungen
Praktikum

Anforderungsprofil

technisches Verständnis
logisches Denken
handwerkliches Geschick und Genauigkeit
physikalisch-mathematische Verständnis
Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
körperliche Gesundheit und Robustheit

Weiterbildung

Facharbeiterprüfung
Meisterprüfung
Fachschule
Weiterbildungskurse
Integrierter Vorbereitungslehrgang, Aufbaulehrgang
HTL Matura
auf verschiedene verwandte Lehrberufe wird die Lehrzeit angerechnet
Berufsreifeprüfung

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Rettungssanitäter

Beschreibung (BERUFEnet.arbeitsamt.de)

Tätigkeit

Rettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund – Länder - Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst einge­setzt werden. Rettungs­sanitäter werden im allgemeinen als Bei­fahrer des Krankenwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken en­t­sprechend ihrer Qualifika­tionen und den länderspezifischen Rege­lungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatz­schwer­punkt von Rettungs­sani­tätern im Kranken­transport liegt, können Rettungssanitäter dem höherqua­li­fi­ziertem Personal auch bei Not­fällen assistieren.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus folgenden vier Teilen:

  1.  Lehrgang

  2.  Klinikpraktikum

  3.  Rettungswachenpraktikum

  4.  Abschlusslehrgang mit Prüfung

Lehrgang
Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssani­täter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluß oder eine abgeschlos­sene Berufsaus­bildung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Klinikpraktikum
Das Klinikprakti
kum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähig­keiten die zur Aus­übung als Rettungssanitäter erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von 4 Wochen durchgeführt.

Rettungswachenpraktikum
Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeit­raums von einem Jahr durch­geführt werden. Der Einsatz im Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten im Kranken­transport und als auch in der Notfall­rettung.

Abschlusslehrgang
Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der fach­t­heoretischen und fachprak­tischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission, bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.

Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

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